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   BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80   

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https://dejure.org/1980,1556
BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80 (https://dejure.org/1980,1556)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80 (https://dejure.org/1980,1556)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80 (https://dejure.org/1980,1556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Böser Schein - Aufrechterhalten bösen Scheins - Standesrecht - Standesvergehen

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 354
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
    Zur "Tat" im verfahrensrechtlichen Sinne gehören die mit dem im Eröffnungsbeschluß bezeichneten Vorgang "zusammenhängenden und dort bezüglichen Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Betroffenen unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt" als strafbar - hier als standeswidrig - erscheinen zu lassen (BGHSt 23, 141 [145]).

    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn der durch den Eröffnungabeschluß umschriebene Vorgang und das spätere Verhalten des Beschwerdeführers "äußerlich ineinander" übergehen (BGHSt 23, 141 [147]).

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
    aa) Der Senat hat dies bereits für Fälle angenommen, bei denen der betroffene Rechtsanwalt die ihm zur Last gelegte Pflichtwidrigkeit zwar nicht begangen, aber durch sein Verhalten den bösen Schein gesetzt hat, sie begangen zu haben (vgl. BGHSt 28, 183 [195]).

    Daß ein Rechtsanwalt pflichtwidrig handeln kann, der durch sein Verhalten den begründeten Anschein eines standeswidrigen Verhaltens setzt, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (BGHSt 24, 235 [236]; 26, 131 [133]; 28, 183 [193]; BGH, Beschluß vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 3/61 - EGK VI, 135).

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
    Durch diese wird, ebenso wie im Strafverfahren (BGHSt 10, 157 [159]; 16, 73 [75]; BGH, Urteil v. 5. Oktober 1979 - 5 StR 527/79 (S), abgedruckt bei Holtz MDR 1980, 104 [107]), festgelegt, welches Tatgeschehen Gegenstand des Verfahrens und der Urteilsfindung ist (BGHSt 24, 81 [85]).

    Etwas anderes gilt nicht etwa deshalb, weil im ehrengerichtlichen Verfahren ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden kann (BGHSt 16, 257); denn mehrere pflichtwidrige Handlungen werden zu einer einheitlich zu beurteilenden Pflichtverletzung erst durch die Anschuldigungsschrift und den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens, durch etwaige gerichtliche Beschlüsse, mehrere bei Gericht anhängige Verfahren miteinander zu verbinden (BGHSt 24, 81 [86]), oder auch durch eine Nachtragsanschuldigungsschrift (§ 116 BRAO in Verbindung mit § 266 StPO ) und den Beschluß des Gerichts, diese in das Verfahren einzubeziehen.

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
    Das Verfahrensrecht versteht darunter den geschichtlichen Vorgang, auf welchen Anschuldigungsschrift und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Betroffene eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen haben soll (BGH NJW 1980, 2718 , mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.01.1957 - 1 StR 333/56

    Ärztliches Gesundheitszeugnis, Unrichtigkeit

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
    Durch diese wird, ebenso wie im Strafverfahren (BGHSt 10, 157 [159]; 16, 73 [75]; BGH, Urteil v. 5. Oktober 1979 - 5 StR 527/79 (S), abgedruckt bei Holtz MDR 1980, 104 [107]), festgelegt, welches Tatgeschehen Gegenstand des Verfahrens und der Urteilsfindung ist (BGHSt 24, 81 [85]).
  • BGH, 08.11.1971 - AnwSt (R) 5/71

    "Sozialistisches Anwaltskollektiv"

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
    Daß ein Rechtsanwalt pflichtwidrig handeln kann, der durch sein Verhalten den begründeten Anschein eines standeswidrigen Verhaltens setzt, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (BGHSt 24, 235 [236]; 26, 131 [133]; 28, 183 [193]; BGH, Beschluß vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 3/61 - EGK VI, 135).
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60

    Umfang eines Eröffnungsbeschlusses im Strafverfahren - Anklageschrift als

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
    Durch diese wird, ebenso wie im Strafverfahren (BGHSt 10, 157 [159]; 16, 73 [75]; BGH, Urteil v. 5. Oktober 1979 - 5 StR 527/79 (S), abgedruckt bei Holtz MDR 1980, 104 [107]), festgelegt, welches Tatgeschehen Gegenstand des Verfahrens und der Urteilsfindung ist (BGHSt 24, 81 [85]).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 10/74

    Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
    Daß ein Rechtsanwalt pflichtwidrig handeln kann, der durch sein Verhalten den begründeten Anschein eines standeswidrigen Verhaltens setzt, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (BGHSt 24, 235 [236]; 26, 131 [133]; 28, 183 [193]; BGH, Beschluß vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 3/61 - EGK VI, 135).
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 3/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80
    Daß ein Rechtsanwalt pflichtwidrig handeln kann, der durch sein Verhalten den begründeten Anschein eines standeswidrigen Verhaltens setzt, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden (BGHSt 24, 235 [236]; 26, 131 [133]; 28, 183 [193]; BGH, Beschluß vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 3/61 - EGK VI, 135).
  • BGH, 10.11.1986 - AnwSt (R) 4/86

    Begriff des Auftraggebers eines bei einem Genossenschafts-Dachverband

    Dabei ist zu bedenken, daß es zu den Berufspflichten eines Rechtsanwalts auch gehört, den Anschein standeswidrigen Verhaltens zu vermeiden (vgl. § 1 Abs. 4 der Standesrichtlinien; BGHZ 33, 276, 281 [BGH 07.11.1960 - AnwZ B 4/60]; 35, 287, 291 [BGH 10.09.1961 - AnwZ B 16/61]; Senatsurteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80 = NStZ 1981, 354).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 8/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80, das einen Parallelfall betraf, Tatidentität angenommen.
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